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VG Berlin, 08.05.2015 - 28 K 93.14 V |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 6 Abs 4 GG, Art 4 Abs 3 EGRL 86/2003, § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 27 Abs 1 AufenthG, § 30 Abs 4 AufenthG
Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums zum Nachzug der Ehefrau eines im Bundesgebiet lebenden Ausländers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 08.05.2015 - 28 K 93.14 V
- VG Berlin, 11.05.2015 - 28 K 93.14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 25.06.1997 - 1 B 236.96
Ausländerrecht - Begriff der außergewöhnlichen Härte in § 22 AuslG
Auszug aus VG Berlin, 08.05.2015 - 28 K 93.14
Die Besonderheiten des Einzelfalles müssen nach Art und Schwere so ungewöhnlich und groß sein, dass die Folgen der Visumversagung unter Berücksichtigung des Zwecks der Nachzugsvorschriften, die Herstellung und Wahrung der Familieneinheit zu schützen, sowie des Schutzgebots des Art. 6 GG schlechthin unvertretbar sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 1997 - 1 B 236.96 -, juris Rn. 8 zur vergleichbaren Rechtslage nach dem AuslG;… Hailbronner, AuslR, Stand April 2008, § 36 AufenthG Rn. 12). - BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96
Kindernachzug; Minderjährigkeit; Minderjährigenschutz; maßgebender Zeitpunkt; …
Auszug aus VG Berlin, 08.05.2015 - 28 K 93.14
Auf den Zeitpunkt der Antragstellung kommt es hingegen, anders etwa als im Rahmen des § 32 Abs. 3 AufenthG hinsichtlich der Einhaltung der Altersgrenze (BVerwG, Urteil vom 18. November 1997 - 1 C 22/96 -, juris Rn. 20,), nicht an. - BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 20.03
Aufenthaltsgenehmigung; Aufenthaltserlaubnis; eigenständiges, eheunabhängiges …
Auszug aus VG Berlin, 08.05.2015 - 28 K 93.14
Denn bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei der Frage, ob eine Aufenthaltserlaubnis aus Rechtsgründen erteilt oder versagt werden muss, auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2004 - 1 C 20.03 -, juris Rn. 11 m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2011 - 3 B 17.10
Iran; Berufung; Visum; Härte; außergewöhnlich (verneint); Krankheit; Erkrankung; …
Auszug aus VG Berlin, 08.05.2015 - 28 K 93.14
Umgekehrt liegt keine außergewöhnliche Härte vor, wenn die benötigte Lebenshilfe auch im Heimatstaat des Ausländers erbracht werden kann (vgl. zu allem OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Dezember 2011 - OVG 3 B 17.10 -, juris Rn. 23, m.w.N.).